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   BGH, 14.10.2008 - X ZB 5/08   

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https://dejure.org/2008,9630
BGH, 14.10.2008 - X ZB 5/08 (https://dejure.org/2008,9630)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - X ZB 5/08 (https://dejure.org/2008,9630)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - X ZB 5/08 (https://dejure.org/2008,9630)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für ein eingetragenes Patent; Definition der Begriffe "Wirkstoff" und "Erzeugnis" im europäischen Arzneimittelrecht

  • Judicialis

    PatG § 16 a Abs. 2; ; PatG § 109

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für ein Arzneimittel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.05.2006 - C-431/04

    Massachusetts Institute of Technology - Patentrecht - Arzneimittel - Verordnung

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZB 5/08
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Mai 2006 (C-431/04, Slg. 2006, 4089 = GRUR 2006, 694, 695 - Wirkstoffzusammensetzung) ist mangels einer Definition des Begriffs "Wirkstoff" die Bedeutung und die Tragweite dieses Begriffs unter Berücksichtigung des allgemeinen Zusammenhangs, in dem er verwendet wird, und entsprechend dem Sinn, den er nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch hat, zu bestimmen.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZB 5/08
    Der von der Rechtsbeschwerde angeregten Herbeiführung einer Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bedarf es nicht, denn der Senat sieht die richtige Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts hier als so offenkundig an, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (vgl. EuGH, Urt. v. 06.10.1982 - Rs 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-392/97

    Farmitalia

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZB 5/08
    Hierzu hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seiner Entscheidung vom 16. September 1999 (C-392/97, Slg. 1999, 5533, Tz 21 = GRUR Int. 2000, 69 f. - Farmitalia) ausgeführt, dass das Schutzzertifikat den Wirkstoff in allen dem Schutz des Grundpatents unterliegenden Formen erfassen kann (z.B. als freie Base und deren Derivate), auch wenn in der arzneimittelrechtlichen Genehmigung nur bestimmte Formen des Wirkstoffs genannt werden.
  • BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZB 5/08
    III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 16 a Abs. 2 PatG i.V. mit § 109 PatG (Sen. Beschl. v. 10.06.2008 - X ZB 3/08, GRUR 2008, 692 f. - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II).
  • BGH, 29.01.2002 - X ZB 12/01

    Sumatriptan; Voraussetzungen der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZB 5/08
    Es muss sich aber um verschiedene Formen desselben Wirkstoffs handeln, das heißt, es muss mit ihnen derselbe Heilungs- bzw. Vorbeugungseffekt i.S. des Art. 1 Buchst. a Arzneimittelschutzzertifikatverordnung erzielt werden können (Beschl. v. 29.01.2002 - X ZB 12/01, GRUR 2002, 415 f. - Sumatriptan).
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